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   LSG Hessen, 11.04.1990 - L 3 U 1253/87   

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https://dejure.org/1990,7462
LSG Hessen, 11.04.1990 - L 3 U 1253/87 (https://dejure.org/1990,7462)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.04.1990 - L 3 U 1253/87 (https://dejure.org/1990,7462)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. April 1990 - L 3 U 1253/87 (https://dejure.org/1990,7462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 551 Abs 1 S 2 RVO, § 551 Abs 2 RVO, Anl 1 Nr 4 BKVO, Anl 1 Nr 5 BKVO, Anl 1 Nr 9 BKVO
    Anerkennung - verschiedene Erkrankungen - Berufskrankheit Zwangsarbeit in ehemaliger UDSSR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Anerkennung - verschiedene Erkrankungen - Berufskrankheit Zwangsarbeit in ehemaliger UDSSR)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 40/86

    Anspruch auf Entschädigung gesundheitlicher Schädigungen durch einen während der

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.1990 - L 3 U 1253/87
    Soweit die Klägerin ihren Anspruch gegen die Beklagte auf schädigende Ereignisse stützt, für deren Folgen ihr durch Bescheid vom 22. November 1988 des Versorgungsamtes Frankfurt am Main bereits Versorgung nach dem BVG gewährt wird, liegen auch die Voraussetzungen einer Versicherungsfreiheit nach § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO (vgl. dazu BSG SozR 3200 § 81 Nr. 13; Urteil des BSG vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86) schon deshalb nicht vor, weil diese Vorschrift nur für Arbeitsunfälle gilt, die sich nach Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes (UVNG) am 1. Juli 1963 ereignet haben (Art. 4 §§ 1 und 2 Abs. 1 UVNG).
  • BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.1990 - L 3 U 1253/87
    Es kann im vorliegenden Fall unterstellt werden, daß die Klägerin die versicherungsmäßigen Voraussetzungen für eine Leistungsberechtigung nach dem FRG erfüllt, gleichgültig ob sie in der UdSSR in einem freien Arbeitsverhältnis oder - teilweise - in einem durch Zwang begründeten Gewaltverhältnis gestanden hat (vgl. dazu BSGE 12, 71; 16, 140; BSG SozR § 5 FRG Nr. 6).
  • BSG, 30.07.1987 - 2 RU 30/86
    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.1990 - L 3 U 1253/87
    Vielmehr muß die generelle Geeignetheit der Einwirkung auf die Entstehung oder Verschlimmerung der Krankheit in der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt sein (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 18; Urteil des BSG vom 30. Juli 1987 - 2 RU 30/86).
  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 125/59

    Entschädigung für Unfallfolgen - Ausschluß von Entschädigungsansprüchen -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.1990 - L 3 U 1253/87
    Für davorliegende schädigende Ereignisse kommen, sofern sie nicht in die Zeit vom 1. Januar 1942 bis 8. Mai 1945 fallen, sowohl Ansprüche nach dem BVG als auch nach dem 3. Buch der RVO in Betracht, deren Zusammentreffen sich ggf. nach § 65 BVG regelt (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, Band II, S. 478 g ff.; BSGE 23, 79).
  • BSG, 19.08.1975 - 8 RU 120/74

    Unfallversicherungsschutz - Wolgadeutschen - Kolchosemitglieder - UdSSR

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.1990 - L 3 U 1253/87
    Nach § 5 FRG werden nach den für die gesetzliche Unfallversicherung maßgebenden bundesrechtlichen Vorschriften auch außerhalb des Gesetzes aufgetretene Arbeitsunfälle und BKen entschädigt, wenn für den Verletzten im Zeitpunkt des Unfalls bzw. des Eintritts der BK im Herkunftsland ein der RVO vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Unfallversicherungsschutz bestand oder unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 b FRG nicht bestand und wenn er unter den für das Herkunftsland maßgeblichen Verhältnissen nach den im Geltungsbereich des FRG geltenden Recht versichert gewesen wäre oder sich freiwillig hätte versichern können (vgl. u.a. BSG SozR § 1 FRG Nr. 26; BSG SozR § 5 FRG Nrn. 7, 8; BSG SozR 5050 § 5 Nr. 1).
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